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Rechtliche Regelungen & Gesetze zu Heizpilzen & Heizstrahlern

Heizstrahler-Einsatz in Restaurants und dem öffentlichen Raum

Viele Menschen werden skeptisch bei der Überlegung sich einen Heizstrahler an zu schaffen. Schaden die nicht der Umwelt? Wurden die deswegen nicht schon längst verboten? Wir wollen an dieser Stelle ein wenig über die Entstehung des Verbots und natürlich auch über dessen Tragweite aufklären. Denn das Verbot bezieht sich nicht auf alle Anwendungsfälle und -gebiete gleichermaßen.

Bis vor wenigen Jahren gehörten Heizstrahler noch in das Stadtbild der meisten deutschen Städte. Nicht zuletzt das Rauchverbot hat viele Bar- und Restaurantbesitzer dazu veranlasst, sich einen oder mehrere Heizstrahler vor die Tür zu stellen, um so ihrer rauchenenden Kundschaft ein wenig mehr Komfort zu verschaffen. Gewiefte Geschäftsführer stellten schnell fest, dass sie so auch für nicht-rauchende Kunden ihre Außenbereiche über die eigentliche Saison hinaus betreiben konnten. Das Versprechen höherer Einnahmen und glücklicher Kunden führte dazu, dass die Heizstrahler sprichwörtlich wie Pilze aus den Boden schossen.

Heizstrahler-Verbot nicht flächendeckend

Zeitgleich zu dieser Entwicklung wurde die Diskussion von der Umweltschädlichkeit dieser Strahler immer lauter. Besonders Gasheizpilze kamen in Verruf. Denn diese waren sehr ineffizient in ihrem Betrieb und erzeugten eine große Menge an Kohlendioxid. Dies hatte zur Folge, dass viele Städte ein generelles Heizpilzverbot im Gastronomiebetrieb aussprachen. Doch es gibt, wie bereits angekündigt, Unterschiede in den Regelungen. In Nürnberg, Tübingen und Hannover gilt ein genrelles Verbot für Heizstrahler im öffentlichen Außenbereich. In Berlin, Hamburg, München, Köln und Stuttgart hingegen gilt ein eingeschränktes Verbot. Das heißt, dass das Verbot entweder nur in bestimmten Stadtteilen oder aber nur in den Wintermonaten von den Gastronomen zu beachten ist.

Gasheizer im privaten Bereich uneingeschränkt Erlaubt

Kein Verbot hingegen liegt auch weiterhin für den Privaten Gebrauch vor. Das heißt, das sowohl private Haushalte aber auch Veranstaltungen auf Privatgelände davon ausgenommen sind. Natürlich möchte man aber auch im privatem Umfeld auf die Umwelt achten. Deswegen empfehlen wir zu einem Kauf von verbrauchsarmen Gas-Heizstrahlern oder zu effizienten Infrarotstrahlern.

Es gibt bisher keine einheitlichen Regelungen, deswegen raten wir auf jeden Fall an sich über die ortsüblichen Bestimmungen vor dem Kauf zu informieren. (Bildquelle: Lupo / pixelio.de)